aus den Protokollen des ehrs. Tagwen Sool
(Landesarchiv Glarus, Gemeindearchiv):
Neue Feuerwehr-Ordnung, 1896.
Die Gemeindeversammlung vom 21. July 1895 hat dem Gemeinderat den Auftrag ertheilt, das Feuerwehrwesen einer Reorganisation zu unterstellen u. ein bezüglicher Entwurf zu einer neuen Ordnung einer nächsten Gemeindeversammlung vorzulegen.
Der Gemeinderat sieht nun vor, unser Feuerwehrwesen folgendermassen umzugestalten.
a. Organisation
I. Leitende- u. Aufsichtsbehörden:
Der Gemeinderat.
II. Feuerwehr im Besondern:
Der Stab, nämlich:
1. Der Feuerwehrkommandant
2. Dessen Stellvertreter, u.
3. Ein Adjudant, oder 2ter Stellvertreter
III. Feuerwehr
Dieselbe zerfällt in den Auszug u. in die Reserve.
a) dem Auszug gehörten, sämmtliche dienstfähige Mannschaft vom 16 – 60. Altersjahr der Dorfschaft Sool, u-. besteht aus dem Hydranten- u. Rettungskorps, gebildet aus zwei Hydrantensektionen je 1 Leitern u. Flöchnersektion u. aus dem Auszug-Spritzenkorps.
b) Die Reserve besteht aus der leistungsfähigen Mannschaft über dem 60. Altersjahr. Dieselbe darf nur im eigenen Dorfe verwendet werden, sei es im Nothfalle zu Hydranten-, Spritzen- oder Wachtdienst.
IIII. Die Zusammensetzung und Stärke der einzelnen Feuerwehr-Abtheilungen bestimmt der Gemeinderat.
Mit Annahme obigen Entwurfes wird die Anschaffung von folgenden Löschgerätschaften nothwendig.
1. Ein 2ter Hydrantenschlauchwagen mit Zubehör, zirka 15o mtr Hanfschläuche, Wendrohr etc. Kostenvoranschlag zirka Fr. 700.
2. Ausrüstung für die Mannschaft des Hydranten-Korps: eine Dienstmütze, eigene Anschaffung.
Nach Eröffnung der Diskusion wird dieselbe vielfach benützt, sowohl von Mitgliedern des Gemeinderates sowie von Seite der Bürgerschaft. Einzelne wollen die Reorganisation nur auf eine Neueintheilung der Mannschaft beschränken, u. von Neuanschaffungen von Löschgerätschaften abstehen. Andere sprechen für Annahme des Entwurfes ohne Abänderungen u. dritte wünschen noch weitere Anschaffungen von einer den Verhältnissen angepassten Schiebleiter sammt Zubehörden.
Nach gewalteter Diskusion fasst die Gemeindeversammlung folgenden Beschluss: Es sei
nach Antrag der Mehrheit des Gemeinerat, vorstehender Feuerwehr-Entwurf ohne Abänderung angenommen, u. in diesem Sinne durchzuführen.