Aus der Urkundensammlung des Tagwens Sool (Landesarchiv Glarus, Gemeindearchiv)

 

 

Brunnenbrief

 

 

Copia

 

eines alten Brunnenbriefes im Untersool vom Jahr 1789.

 

 

Zu wüssen Jedermäniglichen, die disen Brief Lesend oder Hörend Lesen, dass Anno 1789. Jahr ein So Heisser und Trokener Sommer gewessen Jnsonder Heit Im Heuw Monat und Augst Monat, So dass Neben Wänig Heuw wuchs, auch die Brünen an villen orten Sonderlich aber auf Sohl, aller dingen alle vertrocknet und vergangen, Dahero Sehr Grossen Mangel an Wasser Worden Ist, das Man genöthiget Worden, Sich zu Beratschlagen, Wo Man könnte Ein Bequemen Brunen auf Besagtes Dörfli Sohl zu bringen. Da haben die Jänigen, die des abmessens sich Bericht, ein Brunen funden, und abgemessen, Biss auf under Sohl, Nach ihrer Meinung zu Leiten, und Entspringt dieser Brun Hinder der dorfleuten auf Sohl allmeind Leimen genambt, ob dess alten fridolin Jänis Warth, und wird geheissen der Ruden Bach.

So haben die Brunens genossen auf under Sohl vor gemeinen dorf-Tagwen auf Sohl gebeten, das Sey möchten Besagten Brunen durch der Tagwen leuthen auf Sohl almeind, Leimen und Gütli fürren Leiten und Teuchlen, Biss under den Blaten Trog ihn ihren alten Brunen-Strang, Welches ihn ein hellig Ist verwilliget worden Nach ihrem Belieben zu fahren für sey und ihre Nachkomenden.

 

Da Habend Besagte Brunen Genossen, am Sontag vor Jacobi obverdeuten Jars sich ein hellig ErKänth diesen Brunen Mit Gotes-Hilf auf ihr alten Brunenstand zu bringen, auch alle willig Mit Leib und Gudt anstehen wie Recht Ist, Entsprochen:

Und Habend darauf Nechstert Tagen den anfang gemacht, auch Mit Grosser Hilf der anderen Tagwen leuten auf besagtem Sohl, Innert wänig Tagen Mit Glück follendet und auf ihr alten Brunen stand gebracht.

 

Darnach Habend oft vermelte Brunen Genossen Erkäntht und angenomen, Nach folgende Puncten, zu Halten für sich und ihrer Nachkomenden zu Halten wie Hernach folget, Jedoch allen alten Brief und siglen, was Namens Es hat, ohne schaden und Nachtheil.

 

Erstlichen Habend Sey ein hellig erkänth, das dieser Brunen So Lang Solle geleitet und ihm stand erhalten werden weil von den Brunen Gnossen Es einer Begert, So Sollen ihnen die anderen alle die dazu gehören schuldig und verbunden sein Zu Helfen Ihn allen Trüwen wie Recht Ist. Wan es sich aber Zu Trüge, dass alle Mit ein anderen einig würden diesen Brunen Nit mehr zu Teücheln, So das dän zu mal nit einer mehr wäre der ihn Begert So sol Es auf Hörn.

 

Weiters So sind Sey Einig worden, umb das, wen ein Junger Hauss-Halter dessen Vater ein alter Brunen Gnoss Ist, dass Brunen Recht antrit und ein Eigen Hauss Haltung Hat, Sol er an dissen Brunnen erlegen und Bezallen  ……….. 12 gut Batzen und an dem werchzeug Haben.

 

Wan aber ein fremder Hie Her Kombt, der Kein Tagwen Man oder Sein Vater Kein Brunen Genoss gewesen, ob er schon ihn das Tagwen Recht sich ein Kauffen, So soll er sonder Bahr an dieses Brunen Recht Bezallen Namblichen ……….. 4 Rp.

Sage vier guldi und denselben …ey an dem Brunen Werchzeug Haben wie die anderen.

 

Was das abWasser anbetreffen Thut, So hat Frauw  Maria Salomin Wild, Hauss Melchior Blesis Säligen Frauw versprochen für sey und ihre Nach Kömling Solches zu ihrem Hoschetgaden ………..

 

Den 26 Tag Hornung 1789  haben sich etwelche Persohnen bei den brunen genosen auf Under sohl angestelt. Dass sei zu Ihrem Dorfbrunen Mochten dränken, so hat Man Ihnen etwass angelegt. Wie Vollget, erstlich die zwei Dünigütli darfür solle Iedes Jahr geben werden zwei Düchel, vor dass Fleuzigen anderhalben Düchel, vor den boden anderhalben Düchel. Disi Deuchel solen alle Jahr geben werden sei Dräncken gleichsam zu dem brunen oder Nicht.

 

Verzeichniss der Jetzmalligen Brunen genosen 1789

Hh. Tagw.        Peter Jänni

                        Jacob Blesi

                        Kaspar Jäni

                        Albrecht Jäni

                        Jost Blesi

                        M. Melchior Legler

 

Frauw Maria Salomin Wild, Hauss Melchior Blesis & Witib Mit 2 Söhnen

Jung Heinrich Jänni, Haus Caspar Jänis & Sohn

 

 

Getreu aus einer alten Zerrissenen „Gschrift“ copiert.

 

Sool, den 6ten Herbstmonat 1884

 

Bezeugt:

 

 

 

Caspar Luchsinger, Gemeindschreiber. (im 73ten Jahr)

 

 

 

Sinngemässe Übertragung in die heutige Sprache:

von Fridolin Baumgartner, März 2012

 

 

Alter Brunnenbrief  vom Untersool vom Jahr 1789

 

                       

Jeder und Jede, die diesen Brief lesen oder vorgelesen bekommen, sollen wissen, dass im Jahr 1789 ein so heisser und trockener Sommer war, besonders im Juli und August, dass während wenig Gras wuchs, auch die Brunnen an vielen Orten, besonders aber auf Sool, total vertrockneten und eingingen.

Es gab deshalb einen sehr grossen Mangel an Wasser, so dass man beratschlagte, wie man Wasser auf Sool bringen könnte. Man fand eine Quelle in der Allmeind Leimen ob des alten Fridolin Jennys Wart, den sog. Ruden-Bach. So baten die Brunnengenossen von Untersool die Tagwensleute von Sool die Leitung des Wassers in Tücheln durch die Allmeind, Leimen und Güetli bis zu ihrer alten Brunnenleitung zu bewilligen, was ihnen einstimmig bewilligt wurde.

Die besagten Brunnengenossen beschlossen am Sonntag vor Jakobi im Jahr 1789 die Leitung mit Gottes Hilfe zu bauen und willig mit Arbeit und Geld zu unterstützen.

Und am nächsten Tag fingen sie an und mit grosser Hilfe der anderen Tagwenleute von Sool wurde  das Werk in wenigen Tagen ausgeführt.

 

Dann haben die genannten Brunnengenossen beschlosssen, für sich und ihre Nachkommen folgende Punkte, jedoch auch alle alten Abmachungen einzuhalten:

 

Erstens beschlossen sie einstimmig, dass dieser Brunnen so lange bestehen und unterhalten werden soll, wie mindestens einer der Brunnengenossen es begehrt. Alle sollen einander helfen. Wenn es aber dazukäme, dass alle miteinander einig würden, dass man die Leitung nicht mehr unterhalten solle und nicht einmal mehr einer wäre, der dies begehrte, so soll es aufhören.

 

Im Weitern wurden sie einig, dass ein junger Haus-Halter, dessen Vater ein alter Brunnengenosse ist, das Brunnenrecht antritt. Wenn er eine eigene Haushaltung hat, soll er an diesen Brunnen 12 Batzen bezahlen und das Werkzeug benutzen dürfen.

Wenn aber ein Fremder hierher kommt, der kein Tagwensmann oder dessen Vater kein Brunnengenosse war, so soll er an diesen Brunnen vier Gulden bezahlen und auch am Werkzeug teilhaben wie die andern.

 

Was das Abwasser betrifft, so hat Frau Maria Salomin Wild, Hans Melchior Blesis sel. Frau versprochen, für sich und ihre Nachkommen es zum Hoschetgaden fliessen zu lassen  

 

Am 26. Februar 1789 baten etliche Personen die Brunnengenossen von Untersool, um das Recht, Wasser zum Tränken beziehen zu können. Die Besitzer der zwei Dünigüetli mussten dafür jedes Jahr zwei Tüchel, das Fleuzigen eineinhalb Tüchel, vom Boden eineinhalb Tüchel geben. Diese Tüchel sollen jedes Jahr gegeben werden, ob am Brunnen getränkt wird oder nicht.

 

Verzeichnis der jetzigen Brunnengenossen 1789:

 

Ehrs. Tagwenleute             Peter Jenni

                                           Jacob Blesi

                                           Kaspar Jenni

                                            Albrecht Jenni

                                           Jost Blesi

                                            M. Melchior Legler

                                            Frau Maria Salomin Wild,

                                            Hans Melchior Blesi und Frau mit zwei Söhnen

                                            Jung Heinrich Jenni

                                             Hans Caspar Jenni und Sohn

 

 

Getreu aus einer alten zerrissenen "Gschift" kopiert.

 

Sool, den 6. Herbstmonat 1884

 

Caspar Luchsinger, Gemeindeschreiber, (im 73ten Jahr)

 

 

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