Auszug aus: Gesetzbuch des Tagwens Sool 1838 (S. 80) Landesarchiv Glarus, Gemeindearchiv)
Übertragung in die heutige Sprache: im Dorfmuseum Sool nachzulesen.
Der Brand von Sool: 3. Februar 1713
Als Eingang zu unserem Tagwensgesetz über die Feuerpolizei-Ordnung fügen wir die traurige Feuersbrunst an, welche das Dörflein Obersool am 3ten Tag Hornung 1713 betroffen hat. Es ist ein Auszug aus der alten Tschudi Chronik des Kantons Glarus.
Tschudi schildert den Brand in Seite 732 u.f. also:
Das erste, was in diesem letzten noch laufenden Jahr zu berichten vorkommt, ist, eine traurige Feuers-Brunst, welche das in die Gemeind Schwanden gehörige, und auf einer Höhe gelegene Dörflein, Ober-Sool genannt erlitten, und die (wie man glaubte) aus Unfürsichtigkeit eines etwas einfalten Knabens, doch nicht ohne Gottes gerechte Vorsehung (man hat auch verschiedene denkwürdige Omina oder Vorbedeutungen dieses Unglück vorher angemerket) entstanden.
Den 3ten Tag Hornung Morgens etwann um 5 Uhr, ginge dieser Knab nach Gewohnheit aus, in einem Stall das Vieh zu hirten, nahme aber unangesehen des sehr starken und hefftigen Fön-Winds so selbige ganze Nacht gewütet, eine brennende Fackel, oder mit Feur angestecktes Scheit mit sich, weil aber, wie vermuthlich, darvon einige Funken in die nächst von seinem Wohnhaus ligende Streu-Matery(?) anfallen , damit aber zugleich und nur innert wenig Augenbliken, alle übrigen Häuser (in etwann 15 Firsten bestehende) angestecket, und mit dem besten Theil von Haus-Geräthe und Lebens-Mittlen, auch verschiedenen zum theil mit Heu angefüllten Ställen in einer Zeit von zwey Stunden völlig eingeäschert worden. Die guten Leüthe, weil sie meistens noch in tieffem Schlaff gelegen, hatten kaum Zeit sich ein wenig einzukleiden, und mit dem Leben zu salviren, doch wurde niemand im Feuer verloren, und nur ein einziger Mann etwas übel dadurch verletzet. Sonst ware es recht entsetzlich zu sehen, wie bei dem hefftigen Sturm-Wind die Funken Hauffen-weise, gleich den Schneeflocken in der Lufft herum getrieben, und wieder auf die Erden hinunter gefallen, daher dann auch das Dorf Mitlödi bereits in grosser Gefahr stunde, und man nicht wenig Mühe hatte, zu verwehren, dass nicht dasselbige durch die eingeworffenen Funken in gleiches Elend gesetzet wurde, welches auch ohne Zweifel würde geschehen sein, wenn nicht der erbarmende Gott einsmals dem Winde still zu sein gebotten hätte.
Die Christ-milde Bey-Steur welche man den Brand-beschädigten nicht nur in- sonder auf Oberkeitliches vorgeschrieben auch aussert Lands an den Evangelischen Orten der Eidgenossenschafft, fürnemlich beym Hochloblichen Stand Zürich erwiesen hat, verdient so wohl Ruhm als Dank bey denen, die damit ihrem Kummer nicht wenig ergetzet und getröstet worden.