"Bahn, Ban, Bann, Schadenbahn bedeutet: Wald, durch (obrigkeitliches) Gebot der freien Nutzung entzogen bzw. mit entspr. Nutzungsbeschränkungen behaftet, zum Schutz vor Steinschlag und Lawinen,
auch 'als Reserve für späteren Gebrauch gespart' (SI)
(Bannwart = Förster)