Neubahn, Schadenbahn, Bähnli

"Bahn, Ban, Bann, Schadenbahn bedeutet: Wald, durch (obrigkeitliches) Gebot der freien Nutzung entzogen bzw. mit entspr. Nutzungsbeschränkungen behaftet, zum Schutz vor Steinschlag und Lawinen, auch 'als Reserve für späteren Gebrauch gespart' (SI)

(Bannwart = Förster)

 

 

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