1922
Die Gemeindeversammlung beschliesst die Entwässerung ob der Au (unterhalb Fleuzigen), nachdem wiederholt (z.B. 1871) Schlipfe in die Au und bis über die Kantonsstrasse erfolgt sind. Zu diesem Zweck wird die Au-Korporation gebildet, zu der nebst der Gemeinde die Grundbesitzer in der Au gehören.
1962
Die Au-Korporation wird aufgelöst.
Aus den Gemeinderatsprotokollen von 1962:
13. GR-Sitzung v. 2. April 1962
Abw. Architekt Jenny (Krank)
1. Wasserreglement welches vervielfältigt worden ist, wird kontrolliert und für gut befunden, es wird am 1. Dezember in jede Haushaltung abgegeben. Die Vervielfältigung hatte besorgt:
2. Aukorperation: der Gemeinderat hat nun Stellung zu nehmen betr. Der Aukorporation, da die Kanalisation nun von der Gemeinde neu erstellt wird, so ist die Frage was mit dem Geld von Fr. 1472.- geschehen soll, wo die Abwasserkorporation im Kassenbüchlein hat. Da die Gemeinde auch beteiligt ist an der Aukorporation, kommt der Gemeinderat zum Beschluss auf den Teil, der der Gemeinde gehört zu verzichten, die Gemeinde übernimmt ja die Hauptleitung, sowie eine Zweigleitung Untersool-Geisställchen an der Strasse ins Allmeindli; die Gemeinde wird dadurch als Mitglied bei der Aukorperation enthoben. Zwei Leitungen welche vom Rain herkommen, diese werden noch bestehen und der Gemeinderat glaubt dass die Korporation aufgelöst werden kann, wenn die zwei Besitzer welche mit diesen 2 Leitungen in Berührung kommen, als Ablösung die Fr. 1472.- übergeben würde. Es gibt natürlich auch noch eine andere Möglichkeit, dass die Korporation bestehen bleibt, aber ohne die Gemeinde, die Aukorperation wird an einer Zusammenkunft darüber entscheiden.
3. Verkehrsverein Schwanden, Einladung zur Hauptversammlung am 28. März, 8 ¼ Uhr im Rest. National.(Die Einladung viel zu spät erhalten) Beitrag wird wieder gleich wie letztes Jahr geleistet.
5. Polizeidirektion: betr. Gewässerschutz im Kanton Glarus, es findet am 11. April ein Vortrag statt, um 17 Uhr im Hotel Glarnerhof in Glarus, es sollten 2 – 3 Gemeinderäte daran teilnehmen, es werden abgeordnet: Fritz Marti, Melchior Dürst, & evtl. Hans Jenny-Bäbler.
Sitzung vom 7. April 1962
Die Aukorperation wurde zu einer Sitzung einberufen, anwesend ist der Gemeinderat.
Traktanden: Aufhebung der Aukorperation
Präsident M. Marti begrüsst die zahlreich anwesenden Mitglieder der Aukorperation, mit diesen Worten eröffnet der Vorsitzende die Sitzung, und gibt bekannt dass die Gemeinde die Hauptleitung übernimmt, damit aber bleiben noch 3 Strangen Leitung der Aukorperation, der Gemeinderat beantragt die obere Leitung (Geissgäden) von der Gemeinde zu übernehmen, so kommen noch die zwei untere Leitungen in Frage, es ist ein Kassabüchlein von Fr. 1'472.- vorhanden, der Gemeinderat beantragt die Franken den zwei Besitzern welche die Leitungen übernehmen sollten, zu überlassen. Die zwei Besitzer welche noch mit den zwei Leitungen in Berührung kommen und die Leitungen übernehmen sollen, sind: Karl Kämpf, und Albert Ernst.
Jakob Thoma glaubt wenn diesen das Geld überlassen wird, wenn sie die zwei Leitungen übernehmen, so sollten diese nur den halben Beitrag noch mehr als 10 Jahre bezahlen müssen.
Menzi glaubt wenn die Korperation aufgehoben wird, so sollten diese zwei Besitzer die Forderung stellen was sie haben sollten, event. könnte mann noch den Anlagen vorgehen.
Arthur Hauser glaubt mann sollte die Korperation nicht aufheben, auch wenn die Gemeinde nicht mehr dabei ist.
Karl Kämpf glaubt die Korperation könne nicht aufgehoben werden, da ja immernoch etwas vorhanden ist.
Franz Fuchs ist der Auffassung was er noch habe, so müsse er nicht mehr bei der Korperation bleiben, die zwei Leitungen wo noch bestehen, sind auf dem Boden von Karl Kämpf, mit Einschluss von Albert Ernst.
Karl Kämpf kann sich einverstanden erklären dass sich die Korperation auflöst, insofern das Kassabüchlein Ihm überlassen wird, d.h. denen zwei Besitzer die diese zwei Leitungen übernehmen müssen, die offene Leitung ist schon ziemlich defekt, sodass diese bald ersetzt werden muss.
Damit ist die Aussprache erschöpft und der Vorsitzende kann zur Abstimmung übergehen. Abstimmung: ob die Korperation aufgehoben werden soll, wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Die zwei Besitzer die nun die zwei Leitungen übernehmen, erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, es sind dies Karl Kämpf, und Albert Ernst.
Die zwei Besitzer Karl Kämpf und Albert Ernst erklären sich einverstanden dass das Kassabüchlein mit den Fr. 1'472.- bei der Gemeindeverwaltung in Verwahrung bleibt, und sobald Reparaturen an den zwei Leitungen entstehen, oder diese ersetzt werden müssen, so steht das Kassabüchlein zur Verfügung, somit ist nun die Aukorperation aufgehoben.
Sool, den 10. April 1962.
Der Protokollführer: David Kistler, Gemeindeschr.
Der Präsident: M. Marti
1996:
Bericht von Samuel Jenny, damals Gemeinderat:
Beschrieb zum Situationsplan Abwasser Au, rote Zahlen beachten
Kanalischacht 1 hat zwei Anschlüsse die Sauberwasser bringen. Leitung 2 von oben und Leitung 3 aus Schacht 4.
Schacht 4 hat zwei Zuläufe - aus Schalen 5 und einer nicht sichtbar.
Kanalischacht 7 hat einen Anschluss, der aber trocken ist, wahrscheinlich Leitung 8 aus Schacht 6
Schacht 6 läuft über – es wurden zwei Gräben 11 ins Gelände gemacht, damit Wasser nicht hinters Haus läuft.
Schächte 9 und 10 sind verschlossen, vermutlich Abwasser Ferienhaus Fleuzigen
22.1.96
Sam Jenny
Bemerkung von unbekannter Hand:
Lösung suchen mit H. Sehlhofer